Alle Kassen und privat | Termine nach telefonischer Vereinbarung | Hausbesuche | Tel. 0178 - 785 21 11
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Ab Feststellung der Schwangerschaft hat eine Frau Anspruch auf Hebammenhilfe. Die Hebammenhilfe ist gesetzlich geregelt. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse. |